Wir navigieren Ihre Ladung einfach durch die Einfuhr und überführen Ihre Waren in den freien Verkehr.

Dieses Verfahren richtet sich an Firmen mit einem Sitz innerhalb des Landes des Ankunftshafens und Privatpersonen innerhalb der gesamten EU. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben, kann frei über die Waren, oder Fahrzeuge verfügt werden.

Waren welche von Außerhalb der EU eingeführt werden, müssen innerhalb einer bestimmten Frist ein Zolleinfuhrverfahren durchlaufen. Das Ziel dieses Verfahrens ist die überführung in den freien Warenverkehr. Dies ist nötig wenn die Waren permanent im Zollgrenzgebiet der EU verbleiben sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Zoll- und Steuerabgaben abgeführt werden müssen, um das Einfuhrverfahren abzuschließen.

Der Kunde ist in der EU ansässig und hat die nötigen Dokumente u.a.:

  1. Frachtbrief 
  2. Rechnung mit Kaufvertrag und nennung der internationalen Handelsklauseln (Incoterms), sowie, wenn nötig, eine Frachtkostenrechnung 
  3. Handlungsvollmacht
  4. Sonstige unterstützende Dokumente z.B.: Ladeliste, oder Fahrzeugbrief
Import

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Export

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Transit

Nach der Einfuhr von Gütern müssen diese normalerweise Einfurverfahren durchlaufen. Dieses wird

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Strategischer Standort

 Wir sitzen in unmittelbarer Nähe zum Zollamt und stehen im ständigen Kontakt mit den dortigen Behörden.

Automatisierte Prozesse

 Unsere Abfertigungsprozesse sind digitalisiert und erlauben Ihnen somit jederzeit Einblick und Zugriff über unser Webportal.

Unser Fachpersonal

Durch regelmäßige Fortbildungen und Wissenstransfer zu unseren Partnerunternehmen investieren wir laufend in unsere Fachkompetenz.