Zusätzlich zur regulären Einfuhr, bestehen zusätzliche Verfahren für eine Reihe von Waren.

Zielgruppe:

Diese Prozedur richtet sich an Unternehmen, welche Ihren Sitz in der EU, aber außerhalb Deutschlands bzw. außerhalb des Ankunftslandes der zu verzollenden Ware haben. Sofern der Importeur vorsteuerabzugsberechtigt ist, wir während der Importprozedur die Einfuhrumsatzsteuer gestundet. Die spätere Zahlung der Umsatzsteuer wird durch die lokal zuständigen Finanzbehörden des Importeurs überprüft. Falls die eingeführte Ware als Betriebs- und Geschäftsausstattung durch den Importeur genutzt werden soll, fallen keine weiteren Kosten an. Soll die importierte Ware in den Wiederverkauf, so muss noch die Einfuhrumsatzsteuer an die zuständige Behörde abgeführt werden.

Rechtsgrundlage:

Das Instrument der Fiskalvertretung wurde speziel für Unternehmen gestalltet, welche ihre Importe aus Drittastaaten über einen anderen EU Mitgliedsstaat einführen, als den ihres Firmensitzes. Die importierten Waren müssen nach der Zollprozedur das Importland verlassen und in das Zielland weitertransportiert werden. Der Grundgedanke dahinter ist die Reduktion von Verwaltungs- sowie Finanzaufwands für den Importeur.

Anforderungen:

Der Kunde ist im Besitz der benötigten Handelsdokumente, wie es bei der Überführung zum zollrechtlich freien Verkehr üblich ist. Des Weiteren muss der Importeur bei den Finanzbehörden sowie dem Zollamt gemeldet sein. Dies kann mit den folgenden Angaben geprüft werden:

  • Gültige EU Umsatzsteuer ID
  • EORI Nummer

Bei Portagent bewegen wir täglich die Waren unserer Kunden, dazu gehört auch Umzugsgut. Im Gegensatz zu herkömmlichen Einfuhren, gibt es gesonderte Importbestimmungen im Falle eines Umzugs von Privatpersonen. Bei Erfüllung folgender Voraussetzungen ist privates Umzugsgut von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

  • Erste Voraussetzung:

Ihr fester Wohnsitz lag mindestens zwölf Monate ausserhalb der EU. Bei kürzerer Dauer werden Ausnahmen gemacht, wenn z.B. durch einen Arbeitsvertrag nachgewiesen werden kann, dass die ursprünglich geplante Aufenthaltsdauer zwölf Monate, oder länger dauern sollte.

  • Zweite Voraussetzung:

Sie müssen nachweisen, dass sich das Umzugsgut mindestens sechs Monate vor Abreise in ihrem Besitz befunden hat. Gültige Nachweise sind, Kaufverträge, Kassenbons und Zulassungsbescheinigungen bei Kraftfahrzeugen.

  • Gewöhnlich benötigte Dokumente:
    • Ausweis-, Reisepasskopie
    • Unterschriebene Zollvollmacht 
    • Umzugsdatum
    • Packliste
    • Nachweis für den Aufenthalt ausserhalb der EU (mindestens 12 Monate /besser über zwei Jahre):
      • Mietvertrag
      • Arbeitsvertrag
    • Besitznachweis:
      • Kaufvertrag / Kassenbon (Mindestendatierung 6 Monate vor Umzug)
      • Bei Kraftfahrzeugen Zulassungs- und Versicherungsunterlagen 
      • Fahrzeugbrief
    • Nachweis für den Umzug nach Deutschland:
      • Miet, oder Kaufvertrag für den Wohnsitz in Deutschland
      • Idealerweise einen Arbeitsvertrag für eine in D ansässige Tätigkeit
      • Idealerweise eine Meldebestätigung der zuständigen Behörde

Wir bieten Ihnen individuelle Beratung und Unterstützung für alle Schritte Ihres Umzugs, Maßgeschneidert nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen!

Sie können die volle Unterstützung von unserem Team erwarten. Wir helfen Ihnen für einen stressfreien Umzug!

Aufgrund globaler Wertschöpfungsketten ist es heutzutage üblich, dass einzelne Herstellungsschritte auf verschiedene Staaten verteilt werden. Gründe dafür sind z.B. unterschiedliche Lohnkosten, oder technisches Knowhow.

Von aktiver Veredelung spricht man, wenn Waren von außerhalb in die Union eingeführt und veredelt werden. In diesem Fall sind die zu veredelnden Waren von Einfuhrabgaben befreit. Um dies zu ermöglichen, muss vorab eine Genehmigung beantragt werden. Im Anschluss kann die weiterveredelte Ware wieder exportiert, oder für den Verbleib in der EU, weiter zollrechtlich behandelt werden.

Von passive Veredelung spricht man, wenn Unionsware außerhalb des Zollgrenzgebietes veredelt wird. Je nach Ware erfolgt die wiedereinfuhr in die EU teilweise, oder komplett abgabenbefreit. Wie bei der aktiven Veredelung bedarf es einer vorab beantragten Genehmigung. 

Das Verfahren der passiven Veredelung besteht aus drei Schritten: 

  1. Ausfuhr von Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union.
  2. Veredelungsvorgänge in einem Nicht-EU-Land.
  3. die Wiedereinfuhr unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und die anschließende Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.

Ersparen Sie sich unnötige Abgaben bei Ihren Veredelungsprozessen. Kontaktieren Sie uns für fachmännische Unterstützung!

Wenn Sie einen Auftritt bei einer Handelsmesse ausserhalb der EU planen, benötigen Sie eventuell ein Carnet ATA oder das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.

Diese Prozedur wird von vielen Ländern weltweit anerkannt, dazu gehören alle Mitgliedsstaaten der Union und erlaubt dem Inhaber eine temporäre Verbringung in eine fremdes Zollgebiet. Der deutsche Zoll sieht Handelsmessen als Hauptapplikation für das Carnet ATA an.

Ohne dieses kann es beim Rücktransport von Messeständen und anderen Waren zu zollrechtlichen Komplikationen kommen. Das gleiche gilt für Waren, die zu Produkttests ins nicht-EU-Ausland verbracht werden, oder hochpreisigen Sportartikeln welche bei Wettkämpfen im Ausland benutzt werden.

Portagent kümmert sich um alle Formalitäten für Ihr Carnet ATA, vorausgesetzt, dass die Ware in unverändertem Zustand wiedereingeführt wird. Das Dokument wird in 77 Ländern weltweit anerkannt. Beachten sie aber, dass Artikel wie Brochüren und Handzettel für das verteilen auf Messen, separate deklariert werden müssen.

Zielgruppe

Liebhaber von Oldtimern im Originalzustand, die selber Fahrzeuge importieren. Für Privatkunden wird das Standardzollverfahren angewandt. Gewerbekunden von Außerhalb des Importlandes nutzen die Fiskalverzollung.

Rechtsgrundlage:

Für Oldtimer gelten vergünstigte Einfuhrbestimmungen. Seit dem 01. Januar 2014 können aufgrund neuer, einheitlicher EU Zollvorschriften Oldtimer unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei und zu einem verminderten Einfuhrumsatzsteuersatz nach Deutschland eingeführt werden.

Voraussetzungen:

Der Kunde verfügt über entsprechende Handelsunterlagen, wie zur Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Darüber hinaus muss das Fahrzeug weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • das Baujahr muss mindestens 30 Jahre zurück liegen (mindestens tagesgenau)
  • das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden und darf keine wesentlichen Veränderungen oder Umbauten aufweisen – d.h. ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw.
  • das Fahrzeug muss einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen

Folgende Berechnungsgrundlagen kommen für Oldtimer in Betracht:

  • Einfuhrland: Deutschland; 0% Zollsatz PKW; 7% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrland: Polen; 0% Zollsatz PKW;8% Einfuhrumsatzsteuer
  • Einfuhrland: Niederlande; 0% Zollsatz PKW; 9% Einfuhrumsatzsteuer
Import

Hier bei Portagent Wissen wir um die Bedeutung von Geschwindigkeit und Kosteneffektivität.

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Strategischer Standort

 Wir sitzen in unmittelbarer Nähe zum Zollamt und stehen im ständigen Kontakt mit den dortigen Behörden.

Automatisierte Prozesse

 Unsere Abfertigungsprozesse sind digitalisiert und erlauben Ihnen somit jederzeit Einblick und Zugriff über unser Webportal.

Unser Fachpersonal

Durch regelmäßige Fortbildungen und Wissenstransfer zu unseren Partnerunternehmen investieren wir laufend in unsere Fachkompetenz.