Beschleunigen Sie Ihre Lieferketten mit der Nutzung von Transitverfahren.
Nach der Einfuhr von Gütern müssen diese normalerweise Einfurverfahren durchlaufen. Dieses wird meist an der Grenzzollstelle zur EU eröffnet und abgeschlossen. Dort werden auch etwaige Einfuhrabgaben entrichtet. Je nach Zollstelle und gewünschtem Zollverfahren, kann dieser Prozess sehr viel Zeit kosten oder ungewollt Kapital binden.
Um das gewünschte Zollverfahren auf eine andere Zollstelle zu verlegen, kann ein Transitverfahren genutzt werden. Dieses ermöglicht es z.B. das lokale Zollamt des Importeurs für die Zollabwicklung zu nutzen, wo gegebenenfalls zeitliche Vorteile entstehen.
Des Weiteren kann die Ware auch in ein Zolllager überführt werden, oder zu einem Endempfänger in einem anderen EU Staat verbracht werden. In Fällen, in welchen Güter zwischen zwei EU Staaten und durch ein Drittland wie z.B. die Schweiz, transportiert werden, wird ein sogenanntes T2 Verfahren genutzt.
Strategischer Standort
Wir sitzen in unmittelbarer Nähe zum Zollamt und stehen im ständigen Kontakt mit den dortigen Behörden.
Automatisierte Prozesse
Unsere Abfertigungsprozesse sind digitalisiert und erlauben Ihnen somit jederzeit Einblick und Zugriff über unser Webportal.
Unser Fachpersonal
Durch regelmäßige Fortbildungen und Wissenstransfer zu unseren Partnerunternehmen investieren wir laufend in unsere Fachkompetenz.