Wir navigieren Ihre Ladung einfach durch die Einfuhr und überführen Ihre Waren in den freien Verkehr.

Mit der entsprechenden Deklaration Ihrer Ware läuft Ihr internationales Geschäft reibungslos. Unsere Mitarbeiter haben umfassende Kenntnisse im Bereich Ausfuhr. Wir nutzen sämtliche Möglichkeiten bestehender Handelsabkommen, beantragen Warenverkehrbescheinigungen wenn nötig (EUR.1, EUR-MED), um Ihre Abgabenlast zu minimieren.

Bei Nutzung der stadtbremischen Häfen greifen wir auf das BHT System zurück (Bremer Hafentelematik). Durch die Vernetzung sämtlicher Prozessteilnehmer, wie Terminalbetreiber, Zoll, Tally, Wasserschutzpolizei und Hafenamt laufen die Exportvorgänge sehr effizient und transparent.

Eine Ausfuhrerklärung wird von Privatleuten und Gewerbe genutzt um den Export von Gütern aus der Zollunion zu erklären. Desweiteren wird eine Ausfuhrerklärung benötigt, wenn Waren im Rahmen einer aktiven Veredelung, oder eines Carnet ATA eingeführt wurden und diese die Zollunion wieder verlassen sollen.

Seitens der Behörden muss sichergestellt werden, dass Sanktionen gegenüber Drittstaaten und Individuen, sowie Quoten eingehalten werden. Desweiteren dürfen gewisse Güter nur mit einer entsprechenden Lizenz gehandelt werden.

Zusätzlich werden auf Basis dieser Zahlen die Außenhandelsstatistiken erhoben, welche als Wegweiser für politische Entscheidungen dienen.

  • Prinzipiel sind zwei Zollämter am Ausfuhrprozess beteiligt:
  1. Die Ausfuhrzollstelle
    Das lokale Zollamt am Sitz des Versenders ist zuständig für die Exportgenehmigung. Von diesem wird auch die Warenbeschau durchgeführt. Diese geschieht je nach Voraussetzung vor Ort beim Zollamt oder direkt beim Versender.
  2. Die Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle)

Das zweite genutzte Zollamt befindet sich am Grenzübergang bzw. dem Ausfuhrhafen. Von dieser Zollstelle wird die Ausfuhr bestätigt. 

  • Voraussetzung für einstufiges Exportverfahren
  • Sofern der Wert der Sendung 1.000 Euro bzw. eine Eigenmasse von 1.000 Kilogramm nicht übersteigt, kann die Sendung mündlich direkt bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden.
    Im Fall deren Wert 3.000 Euro nicht übersteigt kann die Ware direkt bei der Ausgangszollstelle gestellt und die Ausfuhranmeldung dorthin elektronisch übermittelt werden. 
  • Voraussetzung für zweistufiges Exportverfahren

Zur Eröffnung des Ausfuhrverfahrens muss die Ware erst bei der Ausfuhrzollstelle gestellt und angemeldet werden, erst dann darf die Sendung nach Bestätigung aus Seiten der Zollbehörde an die Ausgangszollstelle verbracht werden.

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Unsere Fachleute helfen Ihnen bei der sicheren Navigation durch alle Exportauflagen. Rufen Sie uns noch heute für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen an!

Strategischer Standort

 Wir sitzen in unmittelbarer Nähe zum Zollamt und stehen im ständigen Kontakt mit den dortigen Behörden.

Automatisierte Prozesse

 Unsere Abfertigungsprozesse sind digitalisiert und erlauben Ihnen somit jederzeit Einblick und Zugriff über unser Webportal.

Unser Fachpersonal

Durch regelmäßige Fortbildungen und Wissenstransfer zu unseren Partnerunternehmen investieren wir laufend in unsere Fachkompetenz.