Als Zollspedition mit über 15 Jahren Erfahrung liegt einer unserer Schwerpunkte auf der Importabwicklung von Fahrzeugen. Sowohl private als auch gewerbliche Kunden unterstützen und begleiten wir bei der Einfuhr und Überführung in ein Zollverfahren. Ob Sie einen Umzug aus dem Ausland in die EU planen, privat oder gewerblich Waren aus Übersee beziehen, wir beraten Sie gern und bieten alle damit verbundenen Dienstleistungen an.
Zum Umfang unseres Aufgabengebiets gehören unter anderem:
Neben Neu- und Gebrauchtwagen, Oldtimern bieten wir die Verzollung als auch den Transport von Motorrädern, Quads, Wasserfahrzeugen, Wohnmobilen, Nutzfahrzeugen und Trailern an.
Wir ermöglichen auch eine Lieferung und Transport des Fahrzeugs, dank langjähriger und zuverlässiger Frachtführer und Partner.
Ablauf einer Zollabfertigung:
Ob Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr oder Fiskalverzollungen – der Prozess besteht im Wesentlichen aus den folgenden Schritten:
Zielgruppe
Für Privatpersonen mit Sitz in der Europäischen Union ist dieses Zollverfahren das gängigste. Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben erlaubt es frei über die Ware bzw. Fahrzeug zu verfügen.
Zielgruppe
Für Firmen mit Sitz außerhalb des Einfuhrlandes in der Europäischen Union ist dieses Zollverfahren das gängigste. Nach Entrichtung der Zollabgaben überwacht die zuständige Finanzbehörde des Einführers die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer. Sofern der Einführer die Ware selbst nutzt (beispielsweise Baumaschine oder Firmenfahrzeug), wird keine weitere Abgabe erhoben. Falls die Ware weiterverkauft wird, ist die Umsatzsteuer an die örtliche Finanzbehörde zu entrichten.
Zielgruppe
Autoliebhaber, welche gerne ein Sammelstück im Originalzustand einführen. Für Privatpersonen werden Oldtimer üblicherweise mit dem gängigsten Verfahren in den freien Verkehr überführt <LINK>. Firmenkunden mit Sitz außerhalb des Einfuhrlandes nutzen dagegen die Fiskalverzollung.
Zielgruppe
Für Privatpersonen oder Firmen, welche die Ware oder Fahrzeug zunächst an ein anderes Zollamt überführen möchten. Dies geschieht beispielsweise im Fall von Umzugsgut, welches nur im Zielland abgefertigt werden kann.
Um von der Zollbefreiung profitieren zu können, sollte das polnische Zollamt eine Zollanmeldung für die Überlassung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr abgeben. Die Entscheidung über die Befreiung der Waren vom Zoll trifft immer die Zollbehörde, der die Waren zusammen mit den entsprechenden Dokumenten vorgelegt werden, unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Situation im Einzelfall.
Zielgruppe
Dies ist das gängige Zollverfahren für Privatpersonen oder Firmen, welche eine Ware oder Fahrzeug in das Europäische Ausland verbringen möchten.